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Von der Steuererklärung über das Rechnungswesen bis zur Abschlussprüfung: Unser Beratungsangebot umfasst vier Fachbereiche, die ineinandergreifen.

Der verschneite Schlosspark mit dem Spiegelweiher und Schloss Benrath im Hintergrund an einem Wintertag
Schlosspark Benrath im Winter, Blick über den Spiegelweiher

Foto: Andrea Wilhelm, CC BY-SA 4.0

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Ihre lästigen Pflichten gegenüber dem Finanzamt und den Streit mit den Finanzbehörden nehmen wir Ihnen gerne ab. Darüber hinaus haben wir Spaß daran, Ihre persönliche steuerliche Situation zu optimieren. Insbesondere werden wir für Sie tätig durch die:

Erstellung von Steuererklärungen

  • betriebliche Steuererklärungen
  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen

Steuerliche Interessenvertretung

  • Einspruchsverfahren beim Finanzamt
  • Klagen vor dem Finanzgericht
  • Betriebsprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen

Steuerliche Gestaltungsberatung

  • Vertragsgestaltungen
  • Vermögensübertragungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Unternehmensnachfolgen
  • Rechtsformwahl
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Die Zahlen aus Ihrem Rechnungswesen ermöglichen Ihnen schnelles und entschlossenes Handeln und die Früherkennung von Schieflagen. Wir unterstützen Sie deshalb gerne durch die:

Erstellung von

  • Finanzbuchführungen
  • Offene-Posten-Buchführungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Kostenstellenrechnungen

Erstellung und Analyse von

  • betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüssen
  • Jahresabschlüssen und Lageberichten
  • Betriebsvergleichen
  • Kennzahlen
  • Budgets und Planabschlüssen
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Basierend auf dem Rechnungswesen beraten und begleiten wir Sie gerne bei wirtschaftlichen Entscheidungen.

Unternehmensberatung

  • Existenzgründung
  • An- und Verkauf von Unternehmen
  • Umstrukturierungen
  • Investitionen
  • Liquiditätspläne
  • Buchhaltungs- und Organisationsberatung
  • Sanierungsberatung

Erstellung von Gutachten zur

  • Kreditbeschaffung
  • Unternehmensbewertung
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Das Vertrauen Ihrer Kreditgeber, Gesellschafter und Aktionäre in Ihre betrieblichen Zahlen und Abläufe stärken wir gerne durch:

Abschlussprüfungen

  • gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gem. § 316 HGB
  • freiwillige Prüfungen

Sonstige Prüfungen

  • Prüfung des internen Kontrollsystems
  • Sonderprüfungen von Teilbereichen (z. B. Zahlungsverkehr, Außenstände, Warenvorräte)
  • Prüfung der Geschäftsführung bei Unternehmen der öffentlichen Hand

Unser Beratungsangebot zum Ausdrucken

Alle Fachbereiche und Leistungen kompakt in einem PDF.

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Kontakt

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Gemeinsam besprechen wir, wie wir Sie unterstützen können.

Heuser & Brandis, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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