Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV, bis 2012 Steuerberatergebührenverordnung
Zweck der Verordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Steuerberater angemessene Gebühren festzusetzen.
Die Gebühren richten sich dabei nach
- der Bedeutung der Angelegenheit,
- dem Umfang der Leistung,
- dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.
Die Gebühren werden als Wert- oder Zeitgebühr erhoben. Die Einzelheiten können Sie in der Verordnung nachlesen.
